Schwerin ist die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern.
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Flagge
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Wappen
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Die kreisfreie Stadt ist nach Rostock zweitgrößte Stadt und eines der vier Oberzentren des Bundeslandes.
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Laut Hauptsatzung der Stadt führt sie die Bezeichnung „Landeshauptstadt“ vor dem Stadtnamen.
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Als einzige Landeshauptstadt hat sie weniger als 100.000 Einwohner und ist damit die kleinste deutsche Landeshauptstadt.
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Die Stadt dehnte sich im Laufe der Zeit am West- und Südufer des Schweriner Innensees aus, insgesamt befinden sich zwölf Seen innerhalb des Stadtgebietes.
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Ausgangspunkt der Stadtentwicklung war die Stelle, an der sich das heutige Wahrzeichen der Stadt, das Schweriner Schloss, befindet.
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Das Schloss war bis 1918 eine Hauptresidenz der mecklenburgischen Herzöge und Großherzöge und ist seit 1990 Sitz des Landtages
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Schwerin wurde im Jahr 1018 erstmals erwähnt und erhielt 1160 Stadtrechte, damit ist sie die älteste Stadt im heutigen Mecklenburg-Vorpommern.
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Die Stadtvertretung Schwerins besteht aus 45 Abgeordneten
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Die Stadt Schwerin gehörte bis zur Einführung der Reformation zum Bistum Schwerin und war Sitz eines eigenen Archidiakonats.
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Zum Domstift gehörten neben dem Propst und dem Dekan noch zehn, später zwölf Domherren.