Слайд #10
HessenHessische Verfassung
Die hessische Verfassung vom 1. Dezember 1946 ist die älteste heute noch geltende Verfassung eines deutschen Landes. Die Verfassung ist in zwei Hauptteile gegliedert. Von den 161 Verfassungsartikeln befassen sich die ersten 63 Artikel mit den Grundrechten. Im zweiten Hauptteil ist der Staatsaufbau geregelt. Hier werden die Staatsorgane, die zur Ausübung der Staatsgewalt berufen sind, mit ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten beschrieben. In der Verfassung bekennt sich Hessen zu Frieden, Freiheit, Völkerverständigung und zur deutschen Republik. Der Krieg ist geächtet. In der Verfassung ist ein Widerstandsrecht gegenüber verfassungsfeindlichen Gesetzen und Handlungen verankert.